Auxilius und Vulgarius. Quellen und Forschungen zur Geschichte des Papstthums im Anfänge des zehnten Jahrhunderts

Ernst Dümmler

 

III. DIE STREITSCHRIFTEN FÜR FORMOSUS, AUXILIUS UND BISCHOF STEPHAN VON NEAPEL.

 

 

Nachdem zu Anfang des zwölften Jahrhunderts bereits der Chronist Sigebert von Gembloux zwei von den Streitschriften des Auxilius für den Papst Formosus gekannt und einige geschichtliche Notizen daraus entnommen hatte, [1] blieben dieselben lange unbeachtet liegen und entgiengen sogar dem Spürsinne der Magdeburger Centuriatoren, die sonst ohne Zweifel den wackeren Auxilius unter die Zeugen der Wahrheit eingereiht haben würden. Die erste unmittelbare Kunde dieser Litteratur verdanken wir dem Kardinale Cäsar Baronius: er veröffentlichte, wie er es von Papyrius Masson erhalten hatte,

 

 

(1) Sigebert. de scriptor, ecclesiast. c. 112:

 

Auxilius scripsit dialogum sub persona infensoris et defensoris diuinis et canonicis exemplis munitum contra intestinam discordiam Romanae ecclesiae scii, de ordinationibus exordinationibus et superordinationibus Romanorum pontificum et ordinatorum ab eis exordinationibus et superordinationibus.

 

Bethmann nannte in seiner Ausgabe der Chronik Sigeberts (Scr. VI, 275) auch Auxilius de Formosiana calamitate, (unter welchem Titel er den Inf. et Def. versteht) unter den Quellen für die J. 900, 903, gleichwohl ist er mit Hirsch (De vita et scriptis Sigiberti p. 76—79, 81) der Ansicht (p. 344 n. 42), dass Sigebert daneben für die J. 900—907 ex continuatione quadam gestorum pontificum wahrscheinlich geschöpft habe. Sig. hat aber vielmehr benutzt für 900 (Hic Formosus — repetiturum) In defens. Form. I c 4, 6, für 902 (Hic — persequitur) den app. und (Legitur — fecit) I c. 10, für 903 (hic — praecepit. Iohannes — fecerat) den app., für 905 (hunc — inuasionem) I c. 1, für 907 (ad Francos — haberent) I c. 1, wozu aus dem app. die Bezeichnung des Sergius als Bischofs kommt. Hiernach bleibt ausser den Beiträgen, die Liudprand geliefert, noch zum J. 900 die Notiz über Marinus übrig, der vielleicht Inf. et Def. c. 20, 32 zu Grunde liegen mag. Wahrscheinlich also lag Sigebert eine Handschrift vor, in der auf die letztere Schrift ohne besonderen Titel die andre in defens. Formosi p. folgte, so dass er beide für ein Ganzes halten konnte. Aus Sig. giengen diese Nachrichten wieder in andere Quellen über, wie Alberici chronic, a. 901, 903, 907 (cd. Leibnit. p. 239 246), Amalr. Augerii hist. pont. Rom. (Eccard. corp. hist. II, 1710—13).

 

 

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unter dem Titel Acta Formosi papae den einleitenden Brief des Auxilius an Leo von Nola, die Ueberschriften von 30 Kapiteln und die Kapitel 29 und 30 des Dialoges Infensor et Defensor. [1] Der Priester Johannes Morinus entdeckte sodann 1641 auf einer Reise zu Toulouse sowohl jene Schrift wie die nahe verwandte de ordinationibus: später im J. 1655 gab er sie beide zum erstenmale vollständig nach dem Codex eines lothringischen Klosters heraus, der mit einer andern Abschrift Jacob Sirmonds verglichen worden war. [2] Mabillon fügte dieser Ausgabe im J. 1685 eine von ihm in einem Codex von Fecamp neuentdeckte Abhandlung über denselben Gegenstand hinzu, [3] die er libellus super causa et negotio Formosi papae betitelte und mutmasslich gleichfalls dem Priester Auxilius zuschrieb. Hieran endlich schloss sich die von Jos. Biauchini 1735 veröffentlichte Invectiva in Romam in etwas lückenhafter Gestalt und ohne jede Angabe der handschriftlichen Grundlage. [4] So wreit waren unsere Kenntnisse von dieser Litteratur gediehen, als Rosshirt auf neue Quellen für die Formosianische Streitfrage in Bamberger Handschriften hinwies, deren Inhalt den Anlass zu gegenwärtiger Untersuchung gegeben hat.

 

Indem wir zur näheren Prüfung dieses Inhaltes unter Berücksichtigung des schon früher bekannten Materials übergehen, haben wir zu unterscheiden zwischen den dem Eugenius Vulgarius beigelegten Schriften, die in zweiter Reihe zu betrachten sind, und drei andern ohne Angabe eines Verfassers, von denen sogar nur die zweite einen Titel führt.

 

 

(1) Annales ecclesiastici (Romae 1607) XII, 957 ff.; ed. Mansi XV, 485.

 

(2) Ioann. Morinus commentar. de sacris eccl. ordinationib. ed. Paris. 1655 p. 348 sq., Antverp. 1695 p. 282 309.

 

(3) Analecta vetera t. IV, 610—624, ed. II Paris 1723 p. 28—31, worauf aus Morinus die beiden Schriften des Auxilius folgen, p. 32—52. Die Ausgabe von Morinus ist auch in der Biblioth. patrum Lugdunens. t. XVII wiederholt.

 

(4) Anastasii Bibliothec. de vitis Roman pontif., Romae 1735, t. IV p. LXX—LXXIV: nähere Erläuterungen sollten vielleicht im fünften Bande nachfolgen, der nicht erschienen ist. Alle 4 Streitschriften findet man jetzt in Einem Bande vereinigt bei Migne patrologiae cursus completus t.CXXIX, 823—838, 1053-1112. Der Leidener Codex Vossianus Q. 54 saec. XI enthält, wie zuerst Pertz 1835 bemerkte (Archiv VIII, 871, VIII, 30), nach gefälliger Mittheilung des Hrn. Bibliothekars Dr. du Itieu f. 113—118 ohne Ueberschrift den von Mabillon edierten Dialog Petis a me responderi etc., f. 118—136 den Inf. et Def. ohne Ueberschrift und ohne den Brief an Leo sofort mit cap. 1 beginnend und wie bei Morinus mit accipere non potuerunt schliessend.

 

 

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Unzweifelhaft sind diese drei namenlosen Schriften gleiches Ursprunges: hinsichtlich der beiden ersten erhellt dies schon daraus, dass in der zweiten ausdrücklich auf die erste Bezug genommen wird, [1] in allen dreien, zumal aber in der zweiten und dritten kehren ferner grossentheils dieselben Citate in derselben Fassung wieder. [2] Noch entscheidender endlich ist der Umstand, dass ausser manchen einzelnen Wendungen längere Ausführungen sich an allen drei Orten wörtlich wiederholen, doch zugleich in der Weise umgestellt und in einen andern Zusammenhang eingefügt, wie wir dies nur dem Verfasser selbst, nicht einem Abschreiber Zutrauen können. [3] Hiebei ist sogleich hinzuzufügen, dass alles, was wir von den drei Abhandlungen unseres Codex bemerkt haben, seine volle Anwendung auch auf den Dialog Infensor et Defensor findet, wie man ja von jeher diesen mit der Schrift De ordinationibus in engste Verbindung gebracht hat. [4]

 

Von den soeben zusammengestellten vier Werken beziehen sich drei ausschliesslich auf die Weihen des Papstes Formosus, das vierte verteidigt zwar zunächst die Rechtmässigkeit des gleichzeitigen Bischofs Stephan von Neapel, dessen Fall ein ganz ähnlicher war, daneben aber nimmt es sich ebenfalls jener Weihen an. Der Name des gemeinsamen Verfassers, den unsere Handschrift verschweigt, ergibt sich aus einem dem Inf. et Def. als Vorrede voran geschickten Briefe, in welchem der Priester Auxilius dem Bischöfe Leo von Nola entgegnet, dass er auf seine Aufforderung sich der Verteidigung der Formosianischen Weihen wider die Anfechtungen der Gegner unterziehen wolle.

 

 

(1) In defens. Stephani episc. c. 6.

 

(2) Besonders auffällig ist dieser Zusammenhang zwischen der Schrift in defens. Steph. episc. und der de ordinat., wie aus den von mir gegebenen Nachweisungen hervorgeht, jene hat auch nicht ein einziges selbständiges Citat. Auf derartige Uebereinstimmungen habe ich auch sonst aufmerksam gemacht.

 

(3) Solche Parallelstellen finden sich in defens Formosi I c. 8, 9, 12, II c. 8, 9, 11, woselbst sie angegeben sind. Vgl. ferner de ord. c. 27 : His ita de compendio praelibatis mit in def. Form. I c. 5, inf. et def. c. 5 longe incomparabiliter melius, c. 18 longe incomparabiliter aliud mit in def. F. I c. 8 u. s. w.

 

(4) Bei Morinus folgt in dem inf. et def. am Schlüsse von c. 32 ein Anhang Interrogatio super his qui primo per uiin etc., von dem der Herausgeber nicht bemerkt hat, dass es ein besonderes Stück ausmacht und von ihm selbst bereits vollständiger als Praefatiuncula der ganzen Schrift vorausgeschickt worden war. Derselbe Aufsatz aber, etwas umgearbeitet, findet sich in unserem Codex als c. 39 von de ordin.

 

 

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Derselbe Auxilius erscheint in den Ausgaben als Verfasser der Schrift De ordinat., welche er vielleicht dem Bischof von Nola sogar zugleich mit jener andern übersandte, [1] doch bleibt es allerdings zweifelhaft, ob sein Name hier in den Handschriften [2] genannt wird oder nur auf Vermutung der Herausgeber beruht. Wenn nun auch der Brief an den Bischof von Nola schon zum Erweise genügt, so vermag er freilich den Argwohn nicht ganz niederzuschlagen, dass der Name Auxilius nur ein gemachter und erborgter sei. [3] Diese Annahme würde dann gänzlich ausgeschlossen sein, wenn wir in einem Priester Auxilius zu Monte Cassino, der eine Auslegung zur Genesis verfasste, den unsrigen wiederfinden dürften. Hiedurch erhielten wir zugleich Aufschluss über den Ort, wo er sein Leben geendet hat.

 

Wie der Name ein unsicherer bleibt, so sind es grösstentheils nicht minder die weiteren Lebensverhältnisse unseres Autors. Dass er nicht aus Italien stammte, sondern aus der Ferne nach Rom gepilgert war, [4] um dort durch Formosus, also zwischen 891 und 896, die Priesterweihe zu empfangen, sagt er mehrmals ausdrücklich, und hebt mit Nachdruck die Unbilligkeit hervor, die darin lag, dass auch die Fremden ihrer Weihen beraubt werden sollten, da sie doch den von ganz Rom anerkannten Papst nothwendig finden rechtmässigen halten mussten.

 

 

(1) In dem Briefe an Leo heisst es:

 

Nihilominus autem cogis me obiectionibus, quas aduersus eumdem Formosum papam eiusque ordinationes quidam obiiciunt dialogico schemate breuiter respondere. Misi quod iam in opusculo eiusmodi altercationis causatus sum. Attamen quia de una auri materia diuersae conficiuntur species, quae diuersis hominum uoluntatibus placeant. . faciam quod hortaris.

 

Da in der Handschrift des Morinus De ordin. als erstes Buch vorangieng, so kann es um so mehr die in dieser Vorrede erwähnte frühere Schriftsein, als dieselbe offenbar nicht, wie die neue, in dialogischer Form abgefasst war.

 

(2) Die beiden Bamberger Handschriften nennen wenigstens keinen Namen.

 

(3) Mabillon (vet. anal. p. 32) fügt zweifelnd hinzu: fictum an verum nomen. Ang. Mai benutzte die ungedr. lat. Glossen eines Auxilius presbyter saec. IX (Spicileg. Rom. IX app. V, 19. 24, 43, 56), der selbe erwähnt in einem Kataloge von Monte Cassino handschriftlich Auxilii presbyteri quaestiones (eb. V, p. XXI, 222). Das nämliche Werk kannte schon Mabillon (annal. ord. S. Bened. III, 325) als quaest. in Genesim in 137 Kapiteln mit den Anfangsworten : Inc. Prologus Auxilii presbyteri. Omnis diuina scriptura bipertita est etc. In dem Necrol. Casinense findet sich zu VIII Kal. Febr. Auxilius diaconus et monachus.

 

(4) In def. Form. p. I c. 3, 9, 11, II c. 8; Inf. et Def. c. 1: mihi autem, qui de longinquis terrarum spatiis ad apostolorum limina profectus sum et sacram ordinationem .. magis ab apostolo Petro quam ab eius uicario suscepi; c. 20: Formosus, ut dixi, non ad me, id est ad ordinationem quam fecit, sed ad eos pertinet, qui eum elegerunt; c. 31 : Inf... cum sis homo exterae gentis et apud nos humanae uitae subsidiis indigeas, worauf er sich als Priester bezeichnet.

 

 

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Zur Zeit der Wahl dieses Papstes aber scheint er sich noch nicht in Rom befunden zu haben. [1] Aus jenem Umstande hat man schon früher fränkische Abkunft gefolgert: eine Mutmassung, die jetzt durch die Anführung eines deutschen Wortes nicht wenig verstärkt wird. [2] Jedenfalls muss aber Auxilius als Priester Italien zu seiner zweiten Heimat erkoren haben, die genauen Angaben über die römischen Vorgänge lassen auf einen Aufenthalt in der Nähe Roms schliessen, wie auch die ihm geläufige Bezeichnung als Franken für alle dem fränkischen Reiche vormals einverleibten Italiener dem unteritalischen Sprachgebrauche entspricht. [3] Auf Neapel als Wohnort weist ferner der persönliche Antheil und die nähere Bekanntschaft, die Auxilius mit dem Bischöfe Stephan von Neapel verband, die zweimalige Erwähnung dieser Stadt an Orten, wo dies eben nicht nöthig gewesen wäre, die Berufung auf das Zeugnis eines Neapolitanischen Archidiakonus [4] und die Freundschaft mit dem benachbarten Bischöfe von Nola. Auf Beziehungen zum griechischen Reiche, dem Neapel damals dem Namen nach angehörte, deutet die Anführung einer Thatsache aus der Regierung des Kaisers Basilius. [5] Eben dies Verhältnis zu Byzanz gewährte der Stadt Neapel Rom gegenüber, dem es sich ohnehin an Glanz und Reichthum beinahe gleich dünkte, [6] eine freiere Stellung, die bisweilen eine offen feindliche wurde, wie denn namentlich die Neapolitanischen Heermeister trotz aller päpstlichen Abmahnungen wiederholt Bündnisse mit den Saracenen schlossen.

 

 

(1) In dem inf. et def. c. 26 bezieht er sich für die Weihe des Form, auf die, qui praesentes fuerunt.

 

(2) Schon Morinus (p. 282) bemerkt: Francum fuisse vix dubitari potest, Köpke (de vita Liudpr. p. 76) nennt ihn irrthümlich Nolanus, v. Düllinger (Papstfabeln S. 120) dgl. einen römischen Presbyter. An der entscheidenden Stelle in defens. Form. II c. 8 wird eine Wendel iwindile ahd.) oder Garnwinde erwähnt. Statt des anlautenden uu steht in der Handschr. auch sonst ein blosses u, z. B. in den Namen Walpert, Waifar.

 

(3) In def. Form. p. I c. 1,4, 8,11 (vgl. mit dieser Gegenüberstellung Bomanae ecclesiae — Francorum inf. et def. c. 29: non solum Romuleae ciuitatis sed omnes pene Italiae praesules), II c. 1, append. (rex Francorum für Lambert); Schreiben an Leo v. Nola: mirificae solertiae Francos. Vgl. mit diesen Stellen die von mir (Ostfränk. Gesch. II, 18 A 46) aus dtn unteritalischen Chronisten gesammelten, in denen überall die Spoletiner Franken heissen (s.auch eb. S. 253 A. 59).

 

(4) In def. Form. I c. 1, 4.

 

(5) De ordinat c. 39; vgl auch die Beziehung auf Konstantinopel in def. Form. I c. 8.

 

(6) Vita S. Athanasii c. 1 (Muratori scr. rer. Ital. IP, 1052): Neapolis . . ita praepotens et amoena est in structurae scii, munitionibus, situ suburbano et christicolarum interius degentium religione, ut in Hesperia post Romanam urbem nulli reperiatur esse inferior.

 

 

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Hier also mochte Auxilius am sichersten seine Ansichten und sein Recht auch gegen den heiligen Vater mit Freimut und Unabhängigkeit verfechten, während die reichgesegnete Stadt, der gepriesene Sitz der Mildthätigkeit und erbarmenden Liebe [1] dem nordischen Fremdling gern eine gastliche Zelle und geistliches Brot gewährte.

 

Fragen wir ferner nach dem Zeitpunkte der Abfassung unserer Schriften, um darnach die Lebenszeit des Autors zu ermessen, so steht zunächst im Allgemeinen fest, dass er in ihnen allen gegen die Beschlüsse der von Sergius III berufenen Synode kämpft, der er selbst seine Mitwirkung [2] trotz der päpstlichen Ladung versagt hatte. Wann diese Synode zusammentrat, ist leider anderweitig nirgend überliefert. In der ersten und zweiten Streitschrift unseres Codex wird Sergius als regierender Papst ausdrücklich genannt, ja z. Th. angeredet, [3] noch deutlicher aber heisst es in den im Anhänge der ersten folgenden geschichtlichen Bemerkungen über die Päpste, dass damals seit Johann VIII, d. h. seit 882, 26 Jahre verflossen seien. Hieraus folgt, dass die Abhandlung In defens. Formosi im J. 908 verfasst sein muss. Unmittelbar an dieselbe schliesst sich die Verteidigung Stephans, die wir schon deshalb nicht viel später setzen dürfen, weil dieser Bischof von Neapel, dessen Tod unlängst erfolgt sein soll, bereits vor dem J. 907 starb. [4] Von den beiden andern schon länger bekannten Schriften des Auxilius nennt die eine in ihrer erweiterten Gestalt die Kaiser Leo und Alexander als lebende Personen [5] und fällt mithin vor 912,

 

 

(1) Ib. c. 5 (p. 1054): in qua etiam indigenae et inquilini non circumeundo domos in peregrinorum habitu stipem publice expetunt, sed loco, quo commorantur, omnia necessaria, quae desiderant animo, abundantissime percipiunt; c.6: ciuitas haec ciuitas misericordiae et pietatis est, hinc inde uallata omni bonitate.

 

(2) Inf. et Def. c. 12 (p. 45): Inf. Apostolicus pontifex uocauit te ad synodum, tu uero iussionem eius contemnens occurrere noluisti. Def. Si aliquando ad uocem lupi cucurrit ouis, et ego ad synodum illam occurrere debui.

 

(3) In defens. Form. I c. 3 u. a a. O., In defens. Steph c. 4.

 

(4) Ib. c. 1. Dass Stephan vor 907 starb, geht aus einer Urkunde seines Nachfolgers Athanasius III aus diesem Jahre hervor, welche Ughelli (Italia sacra VI, 124—126) fälschlich unter das J. 937 stellt, vgl über die richtige Zeitbestimmung Aless di Meo annali dei regno di Napoli V, 130—133.

 

(5) C. 39. In der Zeitbestimmung folge ich Krug (Chronologie der Byzantier S. 9, 92).

 

 

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beide geben überdies [1] den seit den ersten Weihen, d. h. seit der Thronbesteigung des Papstes Formosus verflossenen Zeitraum auf ohngefähr zwanzig Jahre an, wodurch wir auf das Jahr 911 geführt werden, oder, wenn wir es nur mit einer runden Summe zu thun haben, auch wohl auf eines der vorhergehenden. Der Bischof Leo von Nola gewährt uns, im übrigen völlig unbekannt, keinen Anhaltepunkt für die Zeitrechnung.

 

Koch eine andere Erwägung leitet darauf hin, alle vier Streitschriften des Auxilius ihrem Ursprünge nach nahe zusammen zu rücken. Dieselben sind nämlich sämtlich, wie aus gelegentlichen Andeutungen sich ergibt, Erwiederungen auf die Angriffe eines absichtlich ungenannten litterarischen Gegners. [2] Wir erfahren, dass dieser wie Auxilius ursprünglich ein Vorkämpfer der Formosianer war und ihre Sache in zwei Schriften verteidigte, von denen die eine in Apulien, die andere geraume Zeit nachher in Neapel verfasst wurde, später aber trat er zur Partei des Sergius über, der ihn eidlich verpflichtete, [3] nunmehr mit allen Kräften seine früheren Genossen zu bekämpfen. Seinen Abfall zu beschönigen, erklärte er jetzt lügnerischer Weise sein früheres Auftreten für erzwungen. Nach einer vielleicht später hinzugefügten Stelle überlebte Auxilius diesen seinen Widersacher. [4]

 

Sehen wir uns die Persönlichkeit unseres Autors näher an, so ist vor allem seine kühne und unabhängige Gesinnung rühmend hervorzuheben, die ihn bei aller Ehrfurcht vor der Heiligkeit des päpstlichen Stuhles oder vielmehr gerade wegen dieser Ehrfurcht dennoch den herbsten Tadel gegen seine unwürdigen Inhaber und ihre Verkehrtheiten aussprechen lässt.

 

 

(1) De ordinat. c. 28: Qua de rê, qui praefatam ordinationem falsam et inanem esse uel fuisse confingunt . . quid aliud quam Italie regiones longe lateque ecce iam circiter uiginti annos absque christiana religione uixisse garriunt; Inf. et Def. c. 14 : sub huiuscemodi occasione cogitis me negare sacerdotium, quod ecce iam circiter uiginti annos per totam Ausoniam domini saluatoris regit ecclesiam.

Diese gleichlautende Zeitbestimmung bestätigt unsere obige Ansicht über die Zusammengehörigkeit beider Schriften.

 

(2) Dass er seinen Namen nicht nennen wolle, sagt Auxilius In def. Form. II c. 8, De ordin. c. 43 gegen Ende.

 

(3) Inf. et Def. c. 32: Inf. Calcata reuerentia . . me periurium incurrere asseris in eo, quod iureiurando spopondi, ut secundum meum posse ordinationem, quam Formosus fecit, subuertam. . . Def. . . iam non inuitus, sed quibusdam placere desiderans iurasti, ut eamdem ordinationem secundum tuum posse subuertas. Auf diese Verpflichtung bezieht sich auch c. 11 und De ordin. 30, 31.

 

(4) De ordinat. c. 43 am Schlüsse, vgl. am Anfänge, wo von seinen Schriften die Bede ist

 

 

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In diesem Geiste wagte er es trotz der päpstlichen Exkommunikation Messe zu lesen, [1] weil er die ihm rechtmässig ertheilte Priesterweihe für unvertilgbar hielt und erwartete Erlösung der Kirche aus den sie zerrüttenden Wirren nur von dem Himmel und einem allgemeinen Konzile, nicht von den Nachfolgern Petri. Die Schriften des Auxilius empfehlen sich ferner durch ihre im Ganzen klare und reine Sprache, durch Lebendigkeit und rednerischen Schwung der Darstellung, obwohl andrerseits, wie er selbst eingestellt, ihre Breite und vielfache Wiederholungen ermüden. [2]

 

Von klassischen Anklängen finden sich fast nur ein paar Citate aus Vergil, [3] dagegen ist der Verfasser in der Bibel wohlbelesen. [4] Er kennt aus verschiedenen ihrer Schriften die wichtigsten Väter der lateinischen Kirche, [5] zumal Augustinus, Hieronymus, Gregor den Grossen, Isidor, Optatus von Mila, ferner Hilarius von Poitiers, Sulpicius Severus, Prosper von Aquitanien und Gregor von Nazianz. Für die Kirchengeschichte [6] lagen ihm Cassiodors historia tripartita und die römischen Papstleben vor, sowie die Akten des h. Genesius;

 

 

(1) Inf. et Def. c. 14: Inf. Quomodo paruipendens apostolicam excommunicationem celebrare missarum solemnia praesumpsisti? Def. Illa equidem excommunicatio, quae ad sacrilegium committendum pertinet, pro nihilo ducenda est et nullatenus obseiuanda. Auch die hist, literaire de France (VI, 122—127) rühmt an ihm, dass er avec beaucoup de liberté rede.

 

(2) Ib. c. 15: Inf. Hanc apostoli sententiam ecce iam bis obiieere non uitasti. Def. Si quando necessitas incumbit, non dico bis aut ter, sed etiam centies unum idemque testimonium sinistris argumentationibus fidenter opponam nec immerito; agonista enim contra diuersa inimicorum iacula uno utitur clypeo.

 

(3) Er citiert am Schlüsse von de ordin. Aen. XI, 104, in dem Inf. et Dcf. c. 30 Aen. III, 41, 42.

 

(4) Die Abweichungen von der Vulgata weisen hie und da auf ältere Uebersetzungen der Bibel hin, scheinen aber doch vorwiegend nur durch Ungenauigkeit veranlasst.

 

(5) Von Augustin werden benutzt: Schreiben an den Bisch. Auxilius, de natura boni contra Manichaeos, de baptismo contra Donatistas, de correptione et gratia, contra litteras Petiliani, contra Parmenianum donatistam und Sermo in festivit. S. Laurentii; von Hieronymus dialog. advers. Luciferianos, epist. ad Damasum, commentarii in Matthaeum ; von Gregor einige Schreiben des Registrum und Homilien, von Isidor synonyma und sententiar., von Optatus de schismate Donatistarum, von Hilarius contra Constantium imperatorem , von Sulpicius eine Stelle aus der V. b. Martini, von Prosper ein Distichon aus den Sentenzen, von Gregor von Nazianz sein Leben und Homilien.

 

(6) Auxilius schöpfte nicht, wie Morinus (p. 286) am Rande seiner Ausgabe bemerkt für c. 2, 3 de ord. aus der Kirchengesch. des Sokrates unmittelbar, sondern nur mittelbar durch Cassiodor. Daher ist auch die Anführung des Eusebius entlehnt. Von dem liber pontificalis kannte er die V. Symmachi, Liberii, Stephani IV. Ueber Theophanes s. die Beschreibung der Handschrift. Die Uebersetzung des Auxilius stimmt zwar ziemlich gut mit dem griechischen Urtexte, keineswegs aber mit der lat. Version des Anastasius überein und ist also von dieser unabhängig.

 

 

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auch aus der Chronographie des Theophanes wird eine Stelle angeführt. Für das Kirchenrecht bezieht er sich theils auf die echten Konzilienakten und Dekretalen nach der Dionysischen Sammlung, theils und hauptsächlich aber auf Pseudoisidor. Besonders die letzteren, z. Th. aber auch die andern Citate, z. B. die Bibelsprüche, zeichnen sich durch grosse Ungenauigkeit in der Wiedergabe des Wortlautes aus, als ob sie nur auf dem Gedächtnis beruhten, einmal findet sich sogar ein ganz fremdartiger Zusatz. [1] Ob Auxilius mit der griechischen Sprache vertraut war, ist nicht klar zu ersehen.

 

Von den vier Schriften unseres Autors wird als die interessanteste ohne Zweifel die erste von uns neu herausgegebene gelten müssen, weil sie am meisten geschichtliche Thatsachen enthält und den persönlichen Antheil des Verfassers am lebendigsten hervortreten lässt. Ganz arm an historischer Ausbeute ist die Schrift über die Weihen, die, fast ganz aus Beweisstücken zusammengesetzt, nur in ihrer jetzt mitgetheilten weiteren Redaktion, die einer etwas späteren Bearbeitung anzugehören scheint, einige Aufklärung bietet. Weit persönlicher in seiner Haltung und darum ergiebiger ist hingegen der in Form eines Zwiegespräches verfasste Infensor et Defensor, durch den Auxilius die bischöfliche Würde des ihm befreundeten Leo von Kola in Schutz nimmt. [2]

 

Näheres Eingehen erheischt noch die Verteidigung des Bischofs Stephan von Neapel, die uns eine Reihe neuer Thatsachen lehrt. Wenn dieser Schrift ein zustimmendes Schreiben von zwei Geistlichen aus Benevent, einer durch ihre gelehrten Männer ausgezeichneten Stadt, [3] angehängt ist,

 

 

(1) In def. Form. I c.5 zu Pseudofabian vgl. Decr. Damasi c. 19 p. 505. Morinus (p. 307) bemerkte zu einer in dem inf. et def. c. 31 angef. Stelle des Pseudo-Calixtus, dass sie sich nicht vorfinde, aber mit Unrecht, s. Calixt. ep. c. 3, 16 p. 136, 140. beide Stellen freilich überaus ungenau citiert.

 

(2) Schreiben an Leo (p. 40 ed. Mabillon) : Missa legatione asseris te uiolentas pati oppressiones, ut episcopale sacerdotium quod olim a papa Formoso suscepisti, quasi nihil sit, irritum facias.

 

(3) Ib.: Qua ex causa fateris te . . Beneuentanae ciuitatis peritos consuluisse uiros eorumque consulta apud te scripta retinere; Chron. Salernit. c. 122 (Scr III, 534): triginta duobus philosolis illo in tempore (sc. Lodoguici II) Beneuentum habuisse perhibetur, angef. von Giesebrecht iDe litter. studiis ap. Italos p. 15). Das Kloster des h. Modestus zu B., dem Rodelgrim angehörte, bestand schon im 8. Jahrh., s. Leonis chronic. Casinens. 1. I c. 9 (Scr. VII, 587).

 

 

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so glaubte Rosshirt [1] in einem von beiden, Rodelgrim, den Namen des ungenannten Autors der nachfolgenden Sammlung entdeckt zu haben, auf welche dieser Brief doch gar keinen Bezug hat: ich kann darin nur ein Gutachten sachverständiger Freunde finden, welches Auxilius zur Stütze seiner Auffassung eingeholt hat. Dass dasselbe aber, wie die Ueberschrift lehrt, nach Neapel geschickt wurde, verstärkt unsere oben ausgeführten Gründe für diesen Ort als Wohnsitz des Auxilius.

 

Stephan ist bekannt als jüngerer Sohn des Heermeisters Sergius von Neapel und seiner Gemahlin Drosa und als Bruder des h. Athanasius. [2] Der Gastalde Landolf von Sessola, Sergius Schwiegersohn, bei dem er sich nachmals aufhielt, war mithin sein Schwager. [3] Die gelehrte Bildung, welche an Sergius selbst, an seinem dem Laienstande ungehörigen Sohne Gregor und an Athanasius gerühmt wird, [4] empfieng sicherlich auch Stephan:

 

 

(1) Kirchenrechtl. Quellen S. 18, 27.

 

(2) Auxilius erwähnt nur die Herkunft Stephans aus Neapel (c. 2). In der V. S. Athanasii c. 8 heisst es von den Kindern des Sergius: duo uero episcopale sortiuntur ministerium, c. 25 : uir sanctus . . Surrentum deuenit. Quadam uero die dum in eadem urbe oum Stephano episcopo fratre suo resideret etc. (Muratori scr. rer. Ital. IIb, 1055, 1063). In einer Urk. vom J. 907 erwähnt der Konsul Gregor einen Beschluss, den er una cum dompno Stephano sanctissimo episcopo patruo nostro ausgeführt (Ughelli It. sacra VI, 125). In der Inventio S. Sossii (Acta sct. Sept. VI, 879) sagt St.: domnus Athanasius episcopus sanctae memoriae germanus meus.

 

(3) Auxilius (c. 1) nennt Landolf einen cognatus (cognato it.) Stephans. Dies bestätigt Erchempert c. 27: Sergius mag. mil... misit duos liberos suos .. et Landulfum generum suum Suessulanum; c. 23: (Landolfus) annitente sibi Sergio mag. mil., quia socer erat illius, nunc usque retinet eam tsc. Suessulam.)

 

(4) Schon Athan. Vorgänger Johann schrieb so schön, dass er ab omnibus Iohannes Scriba uocaretur und codices uero manu propria utiles et plures descripsit (loh. Diac. chron. episc. Neapol., Acta sct. Apr. I, 32, 33). Von Sergius sagt die V. S. Athan. c. 7 : literis tam Graecis quam Latinis fauorabiliter eruditus est, so dass er geläufig aus einer Sprache in die andere übersetzte, von Gregor c. 8: in Graeca Latinaque lingua peritissimus, von Athan. c. 9: proficientem quotidie in . . literarum eruditione, c.12 : Grammaticam prius in pueritia et post in pontificatus honore perfectissime didicit; diuini uero dogmatis peritia ita erat instructus, ut in Latino nulli foret secundus; Iohnnn. Diac. chron. episc. Neap. c. 2: ordinauit autem lectorum et cantorum scholas, nonnullos instituit grammatica imbuendos, alios colligauit ad scribendi officium; c. 5 in die bischöfliche Biblioth. stiftete er tres Flauii Iosephi codices (Muratori scr. IIb, 1046, 1047, 1055 1057).

 

 

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die griechische und lateinische Sprache waren in Neapel neben einander im Gebrauche und mussten daher der dortigen Geistlichkeit gleich geläufig sein. [1] Als Bischof von Sorrent wird Stephan um 871 genannt zu der Zeit, da Athanasius aus seinem Bischofssitze durch die Härte seines Bruders Sergius vertrieben, bei ihm eine Zuflucht fand. [2] Seine eigene Vertreibung aus Sorrent, deren Gründe unbekannt sind, mag in eines der nächsten Jahre fallen: Zeugnis davon gibt auch ein Schreiben Johanns VIII vom 18. Dez. 876 an den Herzog Waifar von Salerno, welches die Sendung des Verbannten nach Rom fordert und Befremden darüber äussert, dass dieselbe noch nicht erfolgt sei. [3] Durch die Saracenen aus Sessola verjagt, [4] gelangt Stephan schon unter der Regierung seines Neffen Athanasius II d. h. nicht vor Ende des Jahres 877 wieder nach Neapel, doch nur um abermals seinen alten Widersachern weichen zu müssen. Der Besuch Johanns VIII im unteren Italien, auf dem Ende 879 oder Anfang 880 das Zusammentreffen mit Stephan erfolgte, ist durch die bei dieser Gelegenheit verfügte Theilung des kapuanischen Bisthums auch sonst bekannt. [5] Als Bischof von Neapel endlich, dessen Identität mit dem gleichnamigen Bischöfe von Sorrent bisher verborgen war, erscheint Stephan sonst nur bei der unter seiner Mitwirkung statthabenden Uebertragung der Gebeine des h. Severin von Lucullano nach Neapel am 13. Oktober 902, da man bei Annäherung des muhammedanischen Fürsten Ibrahim jene Feste zu zerstören beschloss. [6]

 

 

(1) V. S. Athan, c. 5: laici simul cum clericis assidue Graece Latineque communi prece psallunt deo, c. 20: Graeca Latinaque pars sacerdotalis: Transi. S. Athan. c. 7 : utriusque linguarum. . suaui modulatione (ib. 1054, 1061, 1068).

 

(2) V. Athan. c. 25, Ioh. Diac. chron. Neapol. c. 9: Athanasius episcopus . . illico Surrento egressus, wohin ihn nach c. 8 Ludwig II hatte führen lassen (ib. 1046. 1063).

 

(3) Mansi XVII, 25 (J. 2303) : Episcopum interea Surrentinum siue per terram siue per mare profectum, quia iam minus recepimus, haud parum moleste tulimus; et nisi ocius mittatur, molestius non immerito sustinebimus. At uero si ad nos indifferenter fuerit destinatus, tunc magna et solita deuotionis tuae recognoscemus indicia et pure profecto circa pontificium nostrum dilectionis tuae sole clarius patebunt insignia.

 

(4) Die Zerstörung dieser Stadt erwähnt Erchempert c. 48 (Scr. III, 256), doch bleibt der Zeitpunkt unklar.

 

(5) S. die Zeugnisse bei Jaffé reg. pontific. p. 284—85.

 

(6) Ioh. Diaconi transl. S. Seuerini (Acta sct. Ianuar. 1.1, 1100, Muratori scr. rer. It. Ib, 271) c. 3: Gregorius itaque consul Neapolitanus . . multa super castello Luculli cogitans et super eius incolis multa iniit consilia cum Stephano episcopo et ceteris potentibus etc., vgl. übrigens Mich. Amari (Storia dei musulmani di Sicilia II, 90 flg.), wo die richtige Zeitbestimmung, die auch schon Meo (annali di Napoli IV, 330) gefunden hatte, während andre, z. B. Ughelli dies Ereignis viel zu spät setzen. Hierauf bezieht sich auch die Notiz einer Bamberger (ital.) Handschr. (Scr. III, 548 n. 53), welche Amari (a. a. 0. S. 84 A. 1) für einen Auszug aus der Transi. S. Sever. hält, eigentbümlich ist aber jedenfalls die Zeitangabe: Anno igitur ab incarn. dom. nongentesimo secundo ind. V. III Id. Oct. regnantibus Leone et Alexandro augustis residenteque quarto Benedicto Romano pontifice, Parthenopense duce Gregorio et Stephano tercio episcopo etc.

 

 

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Ueber die von Auxilius erwähnten Kämpfe der Neapolitaner mul Kapuaner zu Anfang des zehnten Jahrhunderts finden sieh auch anderweitige Andeutungen, [1] wiewohl im übrigen die neapolitanische Geschichte dieses Zeitraumes in das tiefste Dunkel gehüllt ist, [2] in welches auch aus dieser Quelle nur einige schwache Liehtstralen killen.

 

 

(1) Schon 896 kämpften sie mit einander, quoniam crebro inter eos lolium pullulat, 905 wurden die Kapuaner von den Neapolitanern geschlagen (Chronica S. Bened., Scr. III, 205, 206).

 

(2) Der gefälschte Ubald hat daher weislich zwischen den J. 886 und 916 eine Lücke.

 

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